Frage:

Frage: Müssen technische Mitarbeiter oder Fremdfirmen ihre Tätigkeiten im Krankenhaus vorsorglich einstellen?

Antwort: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist für Mitarbeiter der technischen Abteilungen von Krankenhäusern oder beauftragter Fremdfirmen auch bei Arbeiten innerhalb des Krankenhauses nicht von einem erhöhten Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 auszugehen. Für den Infektionsschutz gelten hier die gleichen Maßnahmen wie bei der Allgemeinbevölkerung und die entsprechenden Schutzmaßnahmen wie sie auch bei der Virusgrippe hilfreich sind. Siehe auch https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/200309_BZgA_Atemwegsinfektion-Hygiene_schuetzt_3x_01_DE.pdf. Eine Ausnahme davon gilt, wenn in Bereichen gearbeitet werden muss, in denen Patienten mit nachgewiesener Infektion oder einem begründeten Verdacht auf COVID-19 versorgt werden. Auch hier können dringend notwendige Arbeiten durchgeführt werden, es gelten dann für diese Bereiche die vor Ort getroffenen Schutzmaßnahmen.