Energieeffizienzgesetz 2023 (Entwurf): Ab 10 GWh wird Umweltmanagement Pflicht

Das geplante Energieeffizienzgesetz 2023 enthält einige knackige Neuerungen, die die Frage aufwerfen: Wer soll das noch abdecken? Ab 10 GWh Jahresenergieverbrauch müssen Unternehmen ein zertifiziertes Umweltmanagement etablieren.

Nach dem derzeitigen Entwurf des Energieeffizienzgesetzes 2023 sollen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh verpflichtet werden, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Bisher besteht die Verpflichtung für große Unternehmen gemäß der europäischen KMU-Definition. Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 GWh sollen außerdem zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS (Eco Management and Audit Scheme) verpflichtet werden. Die Umsetzungspflicht für Maßnahmen gem. EnSimiMaV wird erweitert: Seit dem 1. Oktober 2022 sind Unternehmen (die kleinste rechtlich selbstständige Einheit) mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh/a verpflichtet, wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen aus dem letzten Energieaudit innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. (Positiver Kapitalwert nach 20% der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren.) Lesen hier mehr.

Maria Thalmayr