Altersvorsorge: Sind subventionierte Maßnahmen sinnvoll?

Ist es besser, das Schicksal beim Thema Altersvorsorge komplett in die Hand zu nehmen oder lohnt es sich, auf vom Arbeitgeber und Staat subventionierte Maßnahmen wie vermögenswirksame Leistungen (VL) zu setzen?

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zuwendungen vom Arbeitgeber, die Arbeitnehmern dabei helfen sollen, Vermögen aufzubauen.

In manchen Tarifverträgen wie beispielsweise beim Baugewerbe oder beim öffentlichen Dienst sind bestimmte vermögenswirksame Leistungen vertraglich vorgesehen. In allen anderen Fällen kann der Arbeitgeber selbst wählen, welchen Beitrag er monatlich für die VL leistet. Die Mindestgrenze liegt bei 6,65 Euro, die Höchstgrenze bei 40 Euro.

Das Geld kann beispielsweise in einem Banksparplan, einem Bausparvertrag, einem Aktienfonds oder einem Immobilienkredit angelegt werden. Dabei kann es sich auch um einen bestehenden Vertrag handeln. Die Laufzeit für vermögenswirksame Leistungen beträgt sieben Jahre. Im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit, das Geld auszuzahlen oder einen neuen Vertrag zu vereinbaren.

Das Potenzial von VL wird unterschätzt

„Kleinvieh macht auch Mist“ lautet eine bekannte Redewendung. Das gilt auch im Falle der VL. Viele Arbeitnehmer unterschätzen, wieviel Vermögen sich mit den kleinen monatlichen Zuwendungen aufbauen lässt und verschenken deshalb ihre Ansprüche.

Die Studie „Regionalatlas Vermögenswirksame Leistungen“ von ebase zeigt das ganz klar auf: Wer auf Basis der Wertentwicklung des DAX über einen Zeitraum von 40 Jahren die geringstmögliche Sparrate in der Höhe von 6,65 Euro als VL erhielt, kommt auf einen Betrag von über 25.000 Euro.

Mit dem Maximalbetrag in der Höhe von 40 Euro beläuft sich die Summe auf über 150.000 Euro. Wer möchte darauf schon in Zeiten hoher Inflation und Strompreisschock verzichten?

Der Staat zahlt unter Umständen mit

Nicht nur der Arbeitgeber kümmert sich um die Altersvorsorge. Unter bestimmten Umständen gibt es dafür auch noch eine staatliche Förderung in Form einer Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Ob ein Anspruch darauf besteht, ist vom versteuernden Einkommen und der jeweiligen Anlageform abhängig. Bei einem Bausparvertrag oder der Tilgung eines Baukredits liegt die Einkommensgrenze für Einzelpersonen bei 17.900 Euro und für Ehepaare bei 35.800 Euro.

Ist das zu versteuernde Einkommen niedriger, erhalten sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage in der Höhe von neun Prozent auf maximal 470 Euro. Der höchste Förderbeitrag liegt demnach bei 43 Euro. Über einen Zeitraum von 40 Jahren kommen dadurch auch noch einmal mehr als 1.700 Euro zusammen.

Wer möchte, kann zusätzlich auch noch selbst aufstocken

Wer von seinem Arbeitgeber nicht den Maximalbetrag in der Höhe von 40 Euro als VL erhält, kann den Betrag selbst bis zu dieser Höchstgrenze aufstocken und sich so die staatliche Förderung dafür sichern.

Das ist auch deshalb sinnvoll, weil sich dadurch die Kosten für die Vorsorge optimieren lassen. Denn bei jeder Geldanlage werden Fixkosten wie beispielsweise monatliche Kontoführungsgebühren oder einmalige Abschlussgebühren fällig, die oftmals unabhängig von der Höhe des Anlagebetrages sind. Bei einem gesonderten Vertrag müssten diese Gebühren zwei Mal bezahlt werden.

Niemand hat etwas zu verschenken!

Ist es nun sinnvoller, selbst Geld anzusparen oder sollte besser die VL in Anspruch genommen werden? Grundsätzlich gilt: Niemand verschenkt gerne Geld. Wenn es also die Möglichkeit gibt, VL zu bekommen, dann sollte das auch genützt werden. Es spricht jedoch auch nichts dagegen, zusätzlich auch noch selbst vorzusorgen.