HOAI 2021: Nur noch Orientierungswerte

Mit verbindlichen Honoraren für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in der HOAI hat die Bundesrepublik Deutschland gegen EU-Recht verstoßen. Die neue Honorartafeln der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wiesen daher nunmehr nur noch Orientierungswerte aus. Sie enthalten für jeden Leistungsbereich Honorarspannen von einem Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz, gegliedert nach Honorarzonen und anrechenbaren Kosten für Flächen oder Versorgungseinheiten. Matthias Hilka, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, erörterte auf einer digitalen Fortbildungsveranstaltung der Regionalgruppe Hessen Hintergründe der neuen HOAI 2021, die nur eine Übergangsregelung ist, und gab Ausblicke auf das Kommende.

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