Gebäudeenergiegesetz 2024: Gebäudeautomation wird Pflicht

Gebäudeautomation erhält mit dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) 2024 eine stärkere Bedeutung. Das überarbeitete „Energiespargesetz“ enthält Mindestanforderungen zum Automatisationsgrad von Nicht-Wohngebäuden.

Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2018 ist damit jedoch immer noch nicht umgesetzt. Damit sind weitere Verschärfungen zu erwarten, prognostiziert das Institut für Gebäudetechnologie ITG. Der neue Gesetzesbeschluss zum GEG betont die Bedeutung der Gebäudeautomation als Möglichkeit zu einem energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb bei gleichzeitiger Entlastung des Betriebspersonals. Neu zu errichtende Nicht-Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude im Bestand mit einer Heizungs- bzw. Klimaanlage mit mehr als 290 kW sind bis Ende 2024 mit einem Mindest-Automationsgrad aus- bzw. nachzurüsten.

Dieser Mindest-Automationsgrad umfasst zum einen die Erreichung des Automationsgrad B gemäß DIN V 18599-11 für die Gewerke Heizung/Kühlung als auch die Nutzung standardisierter Protokolle zur system- und herstellerübergreifenden Kopplung zwischen allen Systemen und Anwendungen. „In diesem Zusammenhang sollte bei Bauprojekten im Nicht-Wohngebäude-Sektor der Umgang mit zwei Normen fester Bestandteil werden: Zum einen der DIN V 18511, Teil 11 zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bzw. Nutzung der Förderfähigkeit sowie zum anderen der ISO 52120 zur Abschätzung des energetischen Einsparpotenzials durch Gebäudeautomation“, empfiehlt das Institut für Gebäudetechnologie IGT in seinem Tipp des Monats. Lesen Sie hier mehr