FKT-Online-Seminar: Perspektiven für Licht im Gesundheitswesen

„Achten Sie bei der Umstellung auf LEDs auf Langlebigkeit. Im Sinn der Nachhaltigkeit sollten LED-Leuchten außerdem reparierbar sein. Hersteller müssen dem Lieferkettengesetz entsprechen. Die vielfach angepriesenen Retrofitlösungen sind für Gesundheitseinrichtungen ein No-Go.“

Mit pragmatischen Ratschlägen wie diesen erörterte Stefan Kirner, Geschäftsführer der AS LED Lighting GmbH aus Penzberg, beim FKT-Online-Seminar „Neue EU-Verordnungen – Perspektiven für Licht im Gesundheitswesen“, wie Beleuchtung ohne Kompaktleuchtstofflampen und lineare Leuchtstofflampen effizient und den unterschiedlichsten Anforderungen in Gesundheitseinrichtungen entsprechend gestaltet werden kann. Kompaktleuchtstofflampen dürfen schon seit Februar dieses Jahres nicht mehr in den Handel gebracht werden – nur Restmengen werden noch abverkauft –, gleiches gilt für lineare Leuchtstofflampen ab Ende August dieses Jahres. Dieser weitere Wendepunkt in der Geschichte der Leuchtmittel und die enorm gestiegenen Strompreise erzeugen Handlungsdruck. An der Umstellung auf die weit effizienteren LED führt jetzt tatsächlich kein Weg mehr vorbei.

Retrofit geht gar nicht

So genannte Retrofit-Lösungen, bei denen LED-Lampen in die vorhandenen Gehäuse für Leuchtstoffröhren eingesetzt werden, deklassierte Kirner als absolutes No-Go. „In der neuen Kombination haben die alten Leuchtkörper und LEDs leicht keine Zulassung mehr, außerdem erzeugen sie ein unzulängliches, mitunter gesundheitsgefährdendes, keinesfalls normgerechtes Licht. Die LEDs flimmern und flackern in den alten Gehäusen der Leuchtstoffröhren zu stark. Dafür gebaute LEDs zeichnen sich bei diesem Einsatz darüber hinaus durch eine niedrige Effizienz und eine geringe Lebensdauer aus. Letzteres treibt die Wartungskosten in die Höhe. Stromziehende Netzteile der Altbeleuchtung verringern die Effizienz zusätzlich. Und wer auf die Idee kommt, diese Netzteile abzuklemmen wird zum Hersteller.“ Aus all diesen Gründen sind Retrofitlösungen auch von der Bundesförderung ausgeschlossen.

Qualität zahlt sich aus

Bei der Umstellung auf LED legte Kirner den Teilnehmern der Veranstaltung eine solide Lichtplanung ans Herz. Auf Grundlage einer umfassenden Bestandsanalyse gelte es, für die zahlreichen unterschiedlichen Einsatzgebiete maßgeschneiderte und optimale Lichtszenarien zu kreieren. Dem hoch belasteten Personal bestmögliche Arbeitsbedingungen zu bieten, sei nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels ein absolutes Muss. In Kombination mit kluger bedarfsgesteuerter Automatisation könne mit leistungsstarken LEDs bis zu 70 Prozent des für die Beleuchtung nicht unerheblichen Energieverbrauchs eingespart werden.

Wichtig ist dabei: LED ist nicht gleich LED. Bei der Auswahl der neuen Leuchtmittel auf Qualität und hohe Lebensdauer zu achten, mache sich langfristig bezahlt, getreu dem Motto: „Wir sind zum arm, um billig einzukaufen.“ Hier sei besonders auf die Degradations-Werte der Leuchten zu achten, so Kirner, speziell auf die Angaben der L/B-Werte. Anzustreben seien für möglichst lange Leuchtkraft die Werte L80/B10. LED sollten zudem reparierbar und Ersatzteile auch nach zehn Jahren noch erhältlich sein. Bei der Materialauswahl sollte man durchaus den Recyclinganteil im Auge haben. Das Prinzip Cradle to Cradle sei natürlich der Königsweg.

Die angestrebten Lebensdauern sind in Abhängigkeit vom Einsatzort und Brenndauer zu wählen. LEDs für Büros beispielsweise sollten mindestens 30.000 Stunden halten. In Krankenhausfluren, wo das Licht fast immer brennt, sollten 90.000 Stunden angestrebt werden, um in allen Bereichen letztlich eine durchschnittliche Nutzung der LEDs von zehn Jahren zu erreichen. Das Unternehmen von Kirner hat sich zudem auf passgenaue Systemlösungen spezialisiert, die im laufenden Betrieb problemlos in die „Lücken“ der alten Leuchtkörper eingebaut und mit den vorhandenen Installationen verdrahtet werden können.

Die Umstellung auf LEDs wird gefördert

Die Umstellung auf LEDs wird durch die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme mit 15 Prozent bezuschusst. Voraussetzung dafür ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung, die wiederum mir 50 Prozent gefördert wird. Retrofitmaßnahmen sind davon ausgeschlossen. Gefördert werden Leuchtmittel ab 50.000 Betriebsstunden. „Die Behörden haben das Thema Lebensdauer noch nicht verstanden“, lautete Kirners Kommentar dazu.

Maria Thalmayr

Die Präsentation kann bei der FKT-Geschäftsstelle oder direkt beim Referenten angefordert werden

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Bild von AS LED Lighting GmbH