FKT-Online-Seminar: Nachhaltigkeitsberichterstattung für Krankenhäuser

Angefangen bei den Vorständen bis hinein in die unterschiedlichsten Bereiche der Kliniken werde die Nachhaltigkeitsberichterstattung sehr viele Menschen beschäftigen, prognostizierte Frank Dzukowski. Sein Rat: „Beginnen Sie schnell!“

Nach der am 28.11.2022 vom Europäischen Rat verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen künftig allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen ihr Engagement in Richtung Nachhaltigkeit offenlegen – darunter auch viele Krankenhäuser.

Betroffen von der CSRD sind:

  • Ab 1. Januar 2024 Unternehmen, die vom Geltungsbereich der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) erfasst sind (börsennotiert, 20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Umsatzerlöse, 500 Mitarbeiter)
  • Ab 1. Januar 2025 große Unternehmen (20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Umsatzerlöse, 250 Mitarbeiter (zwei von drei Kriterien))
  • Ab 1. Januar 2026 börsennotierte KMU (außer Kleinstunternehmen) sowie bestimmte Kreditinstitute/Versicherungen.

Wer sich nicht sicher ist, ob er in den Geltungsbereich der CSRD fällt, sollte sich dazu mit seinem Wirtschaftsprüfer abstimmen. Die späteren Inspizienten der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Anfang an in deren Aufbau mit einzubeziehen, mache für alle Betroffenen Sinn. So könne man sicherstellen, dass die Ausführungen am Ende der vorgeschriebenen Prüfung standhalten, erklärte Frank Dzukowski beim FKT-Online-Seminar „Nachhaltigkeitsberichterstattung für Krankenhäuser“.

Der Deutsch Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet eine gute Richtschnur

Seinen Zuhörern legte er nahe, schnell zu beginnen – am besten mit einer Arbeitsgruppe, die alle betroffenen Interessengruppen mit einbezieht. Unbedingt eingebunden werden sollten die Krankenhausführung und der Finanzbereich. Am Beispiel des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf (UKE), erörterte der Leiter der dortigen Vorstands-Stabsstelle Nachhaltigkeit und Klimamanagement, wie die Berichterstattungspflicht auf Basis der vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vorgegebenen Berichtsstrukturen erfüllt werden kann. Der DNK biete eine sehr gute Richtschnur für die Berichterstellung, hilfreiche Kommentierungen und Beratungsangebote sowie mittlerweile auch einen Leitfaden speziell für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Klinken. Zum jetzigen Stand bilde die DNK-Berichtsstruktur noch nicht alle CSRD-Anforderungen ab, diese Anpassung erfolge jedoch aktuell im DNK-Büro. „In die neue DNK-Struktur werden die Inhalte der bisherigen Berichtsstruktur vollumfänglich integriert und um die neuen CSRD-Anforderungen erweitert“, sagt Dzukowski. Der DNK-Nachhaltigkeitsbericht beruht auf 20 qualitativen Kriterien aus den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. „Am besten legen Sie auf der DNK-Homepage im Berichtsbereich einfach mal einen Test-Account an, um zu sehen, wie hier welche Informationen und Kennzahlen abgefragt werden, dann bekommen Sie schnell ein Gefühl dafür, was mit der strukturierten Nachhaltigkeits-Berichtserstellung auf Sie zukommt“, riet Dzukowski.

Voraussetzung ist letztlich eine schlüssige Umsetzung

Regulatorische Rahmenbedingungen wie die CSRD, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung definierten zwölf European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit ihren Environmental social Governance-Kriterien (ESG) oder auch die Forderungen im Rahmen der EU-Taxonomie sowie - nicht zu vergessen - das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) seien bei alledem nur die nach außen hin sichtbare Spitze des sprichwörtlichen Eisbergs im Hinblick auf die zunehmenden Aufgaben im Bereich der Nachhaltigkeit. In den betroffenen Unternehmen erfordern all diese Vorgaben schlüssige Umsetzungsstrategien, eine Transformation des Geschäftsmodells, neue Managementansätze, angepasste Prozesse und organisatorische Maßnahmen sowie die Einhaltung und Überwachung der damit einhergehenden Sorgfaltspflichten. Der eigentliche Kraftakt bestehe damit nicht nur in der Erfüllung der jeweiligen Pflichten, sondern vielmehr im Schaffen der dafür erforderlichen Voraussetzungen. Gerade in Krankenhäusern seien diese vielerorts noch gar nicht gegeben. Doch: Einen Nachhaltigkeitsbericht könne letztlich nur abliefern, wer bereits einer Nachhaltigkeitsstrategie folgt. Dafür legte Dzukowski den Teilnehmenden die Sustainable Development Goals (SDGs) ans Herz: „Mit diesen 17 Nachhaltigkeitszielen der UN sollte sich jeder auseinandersetzen. Wenn man seine Nachhaltigkeitsstrategie danach ausrichtet, ist man gut unterwegs.“  

Das ist ordentlicher Mehraufwand

Einigen Mehraufwand sieht er mit der nunmehr geforderten Wesentlichkeitsanalyse für die ESRS E1 bis 5 auf die Verantwortlichen in den Krankenhäusern zukommen. Zu den für das Unternehmen als wesentlich erkannten Nachhaltigkeitsthemen müssten entsprechende Richtlinien (z.B. eine Einkaufsrichtlinie, Lieferantenkodex), Kennzahlen (z.B. THG-Emissionen), Ziele und Maßnahmen berichtet werden. Die Wesentlichkeit der jeweiligen Auswirkungen muss im Vorfeld sowohl von innen nach außen als auch von außen nach innen eingeschätzt werden. Mögliche Themen sind hier: Klimaschutz, Wasserverbrauch, Anpassung an den Klimawandel, Luftverschmutzung, Biodiversitätsverlust, Besorgniserregende Stoffe, …

Ebenso kompliziert wie komplex ist nach Dzukowskis Einschätzung auch die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung mit ihren 6 Umweltzielen

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zur einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Ab 2024 müssen diese Ziele von allen CSDR-pflichtigen Unternehmen eingehalten werden.

Von anderen lernen

Zum Abschluss empfahl Dzukowski seinen Zuhörern die Nutzung positiver Beispiele – sowohl für die Entwicklung wirksamer Nachhaltigkeitsstrategien als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit KLUG e.V. mit ihrem Ableger KliMeG (Kompetenzzentrum für Klimaresiliente Medizin und Gesundheitseinrichtungen) stelle kostenlos das Beste ins Netz, was es derzeit zum Thema Nachhaltigkeit in deutschen Krankenhäusern gibt. Aktiengesellschaften wie die Rhönkliniken seien darüber hinaus schon seit längerer Zeit nachhaltigkeitsberichtspflichtig. Auf der Suche nach Musterlösungen werde man auf deren Homepages fündig.

Maria Thalmayr

Die Präsentation kann beim Referenten angefordert werden.

Zur Aufzeichnung