FKT-Online-Seminar: Interoperabilität bestimmt die Entwicklung: Das KHZG schafft eine neue Welt

Eine sich rasant entwickelnde vernetzte Umgebung sei grundlegender neuer Faktor für die Entwicklung von Technologien für das Krankenhaus. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) als Anschubhilfe für die Digitalisierung des Gesundheitswesens werde in den nächsten drei bis fünf Jahren damit eine völlig andere Welt schaffen, als wir sie bislang kennen.

Vor allem auch Medizintechnikhersteller seien von dieser Entwicklung betroffen, prophezeite Dr. Klaas Rackebrandt, Manager und Team Lead Product & Service Innovation bei UNITY Consulting und Innovation, beim FKT-Online-Seminar „KHZG: Wie kommt die Technik an das Geld?“. Datenverfügbarkeit und Konnektivität im Ökosystem Gesundheitswesen werden in den kommenden Jahren zu Treibern der Entwicklung von Produkten für das Gesundheitswesen. „Auf dem digitalisierten Weg des Patienten durch die Einrichtungen verschmelzen Hard- und Software, medizinische, medizinisch-technische und Produkte mit dem Schwerpunkt Verwaltung.“ Um nicht auf der Strecke zu bleiben, müssten Hersteller schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür schaffen. Interoperabilität und Konnektivität avancieren für Entscheider aus dem Gesundheitswesen zu zentralen Auswahlkriterien der passenden Werkzeuge für die Digitalisierung ihrer Häuser. Geräte werden in diesem Transformationsprozess mehr und mehr zu Teilen eines komplexen Gesamtsystems. Völlig neue Kombinationen werden entstehen und damit einen enormen Innovationsschub ermöglichen. Um Vitalparameter zu überprüfen oder Geräteeinstellungen zu verändern, müssen Pfleger schon bald nicht mehr ans Patientenbett. Das minimiert den Aufwand für das immer knapper werdende Personal und schafft – vor allem in pandemischen Zeiten – Sicherheit.

Ohne technische Infrastruktur geht es nicht

Voraussetzung für diese neue Welt, in der Menschen und Geräte überall und (Schnittstellen-)problemlos Daten und Informationen austauschen, sind Netzwerke, die diese Daten in großen Mengen und zuverlässig von A nach B schaufeln. Auch dafür stelle das KHZG Mittel zur Verfügung, erörterte Melanie Katterbach, Beraterin bei UNITY Consulting und Innovation. Allerdings nur für die Installation neuer Technologien. Erneuerungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen seien dagegen nicht aus Förderungen durch das KHZG abgedeckt.

Katterbach erörterte im Rahmen des Webinars die zentralen 11 Fördertatbestände (FTB) des KHZG und das Verfahren der Antragstellung. In den meisten Bundesländern muss diese noch in der ersten Jahreshälfte 2021 erfolgen. Als besonders „gängigen“ Fördertatbestand beschrieb Katterbach die Einrichtung von Patientenportalen (FTB 2) für ein digitales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassungsmanagement. Es betreffe den kompletten Weg des Patienten durch ein Krankenhaus und setze damit genau da an, wo der digitale Handlungsbedarf in den meisten Kliniken am größten sei.

Sanktionen und die digitale Reifegradmessung

Besorgte Fragen aus dem Auditorium galten in erste Linie drohenden Sanktionen und dem Prozedere der digitalen Reifegradmessung. Katterbach erklärte dazu, dass Sanktionen in Form von Vergütungsabstrichen ab 2025 dann zu erwarten seien, wenn die Fördertatbestände 2 bis 6 nicht erfüllt werden, und zwar unabhängig davon, ob die betreffenden Häuser Fördermittel aus dem KHZG in Anspruch genommen haben. Ein Mysterium sei bislang das Prozedere der digitalen Reifegrad-Messung. Eine nicht bekannte Forschungseinrichtung wurde damit beauftragt, eine Metrik zu erarbeiten, die einen flächendeckenden Vergleich des Digitalisierungsgrades von Krankenhäusern mit für allen einheitlichen Maßstäben ermöglicht. Lang hat die Forschungseinrichtung dafür nicht mehr Zeit. Die erste Messung soll schon im Juni dieses Jahres stattfinden, die zweite, die den jeweiligen Fortschritt dokumentiert, im Juni 2023. Bevor die Kriterien für die digitale Reifegrad-Messung feststehen, sei Aktionismus in dieser Angelegenheit jedoch zwecklos.

Maria Thalmayr

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