FKT-Online-Seminar: Förderprogramme im Gesundheitswesen

„Nutzen Sie Fördermittel, um Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Energieeffizienz oder auch für die Anpassung Ihres Hauses an die Klimafolgen noch attraktiver zu gestalten! Entsprechende Fördertöpfe sind derzeit noch zahlreich vorhanden und lukrativ, werden aus Unkenntnis oder Angst vor der damit einhergehenden Bürokratie jedoch viel zu wenig genutzt!“

Beim FKT-Online-Seminar: „Förderprogramme im Gesundheitswesen: Segen oder tückischer Behördenmarathon?“ erklärte Alexander Meyer von der Münsteraner encadi-GmbH weiter: „Förderprogramme sind für Leistungen oder Aufwendungen bestimmt, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.“ Prinzipiell mache es immer Sinn Fördermittel für das berühmte Quäntchen Mehr an Umweltschutz abzugreifen, bevor dieses letztlich - davon können man immer ausgehen - ohnehin gesetzlich verordnet werde.

Ein volatiler Markt

Enttäuschen musste Meyer all diejenigen Teilnehmer, die sich eine möglichst vollständige Übersicht aller Förderprogramme erhofft hatten. Fördertöpfe kommen und gehen schnell und unvorhersehbar. So kündigte Wirtschaftsminister Robert Habeck erst kürzlich eine völlige Novellierung der Förderlandschaft an. Übersichten könnten daher immer nur Momentaufnahme sein. Dazu kommt: Subventionen unterliegen immer der Verfügbarkeit der bereitgestellten Mittel und können auch abgelehnt werden. Entsprechende Maßnahmen sollte man daher nur in Angriff nehmen, wenn man sie auch ohne Fördermittel machen würde.

Probate Programme

Als am meisten genutzte Förderprogramme, die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bzw. von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Verfügung gestellt werden erörterte Meyer:

  • EBN: Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
  • EEW: Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
  • KKA/KKI: Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
  • BEG NWG: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
  • BEG EM: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Als besonders interessant stellte er das Modul 5 EEW heraus, mit dem sich Unternehmen Transformationskonzepte bezuschussen lassen können. An solch einem Konzept steht am Ende eine CO2-Bilanz sowie ein konkreter Fahrplan, wie es gelingen kann bis 2045 klimaneutral zu sein. Grundvoraussetzung für das Fördermittel ist jedoch auch die Verpflichtung zu eben diesem Klimaneutralitätsziel bis 2045. Als eher exotisch, weil inhaltlich völlig anders, erörterte er außerdem das Programm „Klimafolgenanpassung in Sozialen Einrichtungen“, das alle Maßnahmen unterstützt, die helfen besser mit dem veränderten Klima zurecht zu kommen: vom Hochwasserschutz, über Klimaanlagen bis hin zu Wasserspendern auf der Station.

Da es zusätzlich zu diesen Bundesfördermitteln immer auch sehr interessante regionale oder lokale Fördermittel gebe, riet Meyer den Teilnehmern bei allen Vorhaben zu umfassenden Recherchen. Für Maßnahmen, die aus unterschiedlichen Töpfen gefördert werden, gilt es das jeweils lukrativere Modell zu errechnen. Im Idealfall lassen sich Förderprogramme auch kombinieren. Grundlegende Fragestellungen seien dabei: Was habe ich vor, wo habe ich es vor und wer ist der Antragsteller.

Maria Thalmayr

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