FKT-Online-Seminar: Betreiberverantwortung
Den gesunden Menschenverstand bemühen, nicht blind vertrauen, Schwachstellen ansprechen und sich seiner Verantwortung bewusst sein, denn: „Entweder handelst Du rechtskonform oder du handelst rechtswidrig. Dazwischen gibt es nichts.“
Mit Tipps und Aussagen wie diesen erörterte Hartmut Hardt beim FKT-Online-Seminar „Betreiberverantwortung - rechtssicher delegieren, Fremdfirmen managen und dokumentieren“ die juristische Sicht auf das Thema (Verkehrs-)Sicherheit. Er machte deutlich: „Das Übersehen oder auch billigende Hinnehmen von erkannten Gefahren und Gefährdungen darf sich nicht manifestieren. Dinge, die rechtlich gefordert sind, muss man im Rahmen einer übernommenen Tätigkeit und Verantwortung auch tun. Habe ich die erforderliche Fachkunde, so muss ich mich einbringen und Schwachstellen beseitigen oder begründen können, warum ich es nicht getan habe oder tun konnte.“
Auf Ballhöhe bleiben
Maß aller Dinge ist bei der geforderten „situativen Vermeidung schadensstiftender Situationen“ der anerkannte Stand der Technik. Das aktuelle Regelwerk definiert, was gemacht werden muss, um Sicherheit zu gewährleisten. Wer davon abweicht, handelt grob fahrlässig, wenn er nicht sehr gut begründen kann, warum diese Abweichung keine Risiken schuf. Wissen zum State of the Art auf dem aktuellen Stand zu halten, ist Pflicht!
… Kontrolle ist besser
Wer zu erfüllende Pflichten vergibt, muss sicherstellen, eine geeignete Person oder Firma beauftragt zu haben und das auch belegen können. Dass sich ein Auftragnehmer als Fachbetrieb präsentiert oder Dienstleister versichern, über die nötige Fachkunde für eine Aufgabe zu verfügen, reicht nicht aus, um die nötige Sorgfalt bei einer Vergabe zu belegen. „Denn“, so Hardt, „Menschen lügen und betrügen.“ Nur ausreichend häufige Stichproben und das kritische Hinterfragen erforderlicher Qualifikationen bei den von Fremdfirmen Beschäftigen gewährleisten, dass eine vergebene Tätigkeit sorgfältig und von geeigneten Personen durchgeführt wird. Viele Auftraggeber wiegen sich hier in einer trügerischen, weil nicht kontrollierten, Sicherheit.
Sicherheit systematisieren
Bei der Beschäftigung von Fremdfirmen gilt es darüber hinaus, Wechselwirkungen zu beherrschen. Im Rahmen sogenannter Koordinationen müssen Ablaufprozesse festgelegt werden, die verhindern, dass man sich gegenseitig Schaden zufügt. Sicherheit muss vor allem in der Zusammenarbeit mit Dritten - auch wenn es aufwendig scheint – systematisiert werden.
Wie all das funktionieren kann und soll, erörterte der erfahrene Jurist anhand zahlreicher Beispiele und wies auch immer wieder auf entsprechende Rechtsprechungen hin. „Dinge, die rechtlich gefordert sind, muss man im Rahmen einer übernommenen Tätigkeit auch tun und ganz wichtig: Das auch dokumentieren. Fragen Sie sich immer wieder, wofür sie verantwortlich sind und: kann ich nachweisen, dass ich das, wofür ich verantwortlich bin, auch sorgfältig erledigt habe“, lautet sein wichtigster Rat.
Maria Thalmayr