Zimmer mit COVID-19 Patienten: Nicht die komplette Lüftung abschalten!

Um eine Verbreitung des Corona-Virus über die Lüftungsanlagen zu vermeiden, verlangen manche Hygieniker neuerdings, die Lüftungsanlagen in Krankenhäusern komplett abzuschalten. Der Leiter des FKT-Referates Umwelt und Hygiene, Martin Scherrer, erklärt dazu: Das Robert-Koch-Institut rät im Rahmen seiner Empfehlungen zu Hygiene-Maßnahmen bei der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2, die Lüftung lediglich in Patientenräumen, in denen COVID-19 Patienten versorgt werden und in denen eine raumlufttechnische Anlage betrieben wird, über die eine Verbreitung von Luft auf andere Räume möglich ist, die Lüftung abzuschalten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html. Keinesfalls sollten nun alle RLT-Anlagen abgeschaltet werden - schon gar nicht in den OPs. Durch das Abschalten der RLT in den mit COVID-19-Patienten belegten Zimmern möchte man Unterdruck erzeugen und so eine Verbreitung des Virus verhindern. Falls es spezielle Isolierzimmer oder -stationen gibt, bei denen eine Umschaltung auf Unterdruck möglich ist, ist natürlich diese Vorgehensweise sinnvoll und nicht das komplette Abschalten. Das gleiche gilt für andere Maßnahmen, die Unterdruck herstellen können (z.B. Verstellung des Volumenstromreglers). Auch bei einem längeren Abschalten der RLT-Anlagen entsteht kein wesentliches krankenhaushygienisches Problem. Es könnte sein, dass beim späteren Einschalten die Partikelbelastung zunächst etwas höher ist, aber das sollte sich schnell wieder geben. Zur Beruhigung der technischen Mitarbeiter, die RLT-Anlagen warten: Nach derzeitigem Kenntnisstand sind einfache Schutzmaßnahmen, die ohnehin Standard sind (Mund-Nasenschutz, Handschuhe und Händehygiene wie bei Influenza) vollkommen ausreichend.