Frage:

Gibt es trotzdem besondere Handlungsempfehlungen für Raumlufttechnische Anlagen?

Ja, beispielsweise sollten RLT-Anlagen mit Außenluft nicht abgeschaltet, Außenluftvolumenströme nicht reduziert und Umluftanteile, falls vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile reduziert werden. Der Leiter des FKT-Referates Umwelt und Hygiene, Martin Scherrer, ergänzt hierzu: Außenluftvolumenströme sollten nach Möglichkeit dann reduziert werden, wenn dadurch Unterdruck im Raum erzeugt werden kann, somit wird die sekundäre Übertragung von Krankheitserregern durch „Verblasen“ der Raumluft in angrenzende Bereiche vermieden. Umluftanteile, sofern sie nicht für den gleichen Raum genutzt werden, sollten falls möglich komplett reduziert werden. Die Betriebszeiten der Anlagen sollten ggf. vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängert werden. Andererseits haben weder eine häufigere Reinigung der Luftleitungen, noch ein zusätzlicher Filterwechsel eine erkennbare Wirkung, sofern die regelmäßige Instandhaltung nach den Empfehlungen von VDI 6022 und VDI 3810 Blatt 4 zuverlässig durchführt wird.

 

Diese Frage und die dazugehörige Antwort wurde uns von der Firma Trox zur Verfügung gestellt.