Frage:

Wie müssen Abfälle entsorgt werden, die mit dem Corona-Virus infiziert sein könnten?
 
Gemäß der aktuellen RKI-Empfehlung vom 27.03.2020 fällt bei der Behandlung an COVID-19 erkrankter Personen in Kliniken nicht regelhaft Abfall an, der als AS 18 01 03 deklariert werden müsste. Nicht flüssige Abfälle aus der Behandlung von COVID-19-Patienten stellen gemäß dieser RKI-Empfehlung unter Einhaltung der üblichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Tragens geeigneter persönlicher Schutzausrüstung kein besonderes Infektionsrisiko dar und sind in aller Regel dem Abfallschlüssel AS 18 01 04 zuzuordnen. Die Abfälle sind dabei stets in verschlossenen und reißfesten Plastiksäcken der Abfallsammlung zuzuführen. Spitze und scharfe Gegenstände sind wie üblich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu sammeln und zu verpacken. Abfälle aus der Diagnostik von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren oder der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03 zuzuordnen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html