Wichtiger Hinweis des FKT-Forums Klinikenergie: Gasmengenmeldung für Drittlieferungen aus dem BHKW-Betrieb bis 28.2.2023!!

Die Regelungen zur Umsetzung der „Energiepreisbremsen“ sind komplex und es bestehen noch zahlreiche Fragestellungen zu deren konkreter Umsetzung. Soweit Sie ein BHKW betreiben, beachten Sie bitte dringend die Einschränkungen gem. § 7 Abs. 2 und § 10 Abs. 4 EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz).

Danach sind gegenüber Ihrem Gaslieferanten bis 28.02.2023 jene Gasmenge zu melden, die Sie in 2021 aufgewendet haben, um Strom und/oder Wärme mit dem BHKW zu erzeugen und an Dritte zu verkaufen. Auch wenn kein Verkauf im eigentlichen Sinne, sondern nur eine schlichte Belieferung erfolgt sein sollte, empfehlen wir, die entsprechende Meldung abzugeben.

Ohne Meldung laufen Sie Gefahr, die Entlastung vollständig zu verlieren.

Falls Sie die Meldung noch nicht vorgenommen haben, wird die Zeit bis zum Fristablauf vermutlich nicht mehr ausreichen, um die entsprechenden Berechnungen vorzunehmen, bei denen sich aus Sicht der FKT-Energieexperten gleich mehrere Fragen stellen:

  1. Wärmelieferungen werden in der Regel nicht messtechnisch erfasst. Die (Unter-)Vermietung der beheizten Flächen Dritter erfolgt in aller Regel ohne gesonderte Abrechnung der Wärme. Wie viel Wärme überhaupt an Dritte geleistet wurde, ist daher kaum zu ermitteln.
  2. Selbst wenn in Einzelfällen die an Dritte geleisteten Wärmemengen messtechnisch erfasst sein sollten, ist diese ja nicht ausschließlich mit dem BHKW, sondern in aller Regel zusätzlich mit einem parallel betriebenem (Spitzenlast-)Gaskessel erzeugt worden.
  3. Bei der Stromweitergabe an Dritte stellen sich ähnliche Fragen. Hier werden inzwischen die Verbräuche Dritter zwar häufiger erfasst, aber ob das bereits 2021 mittels registrierender Leistungsmessung erfolgte, ist fraglich. Wer entsprechende Meldungen an den ÜNB vorgenommen hat, kann und sollte diese Werte verwenden, um die erforderliche „Datenkonsistenz“ zu gewährleisten.

Bevor Sie gar keine Meldung abgeben, schreiben Sie Ihren Erdgaslieferanten zumindest an. Hier können Sie ein Musteranschreiben herunterladen, für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit die FKT allerdings keine Gewähr übernimmt.

Sebastian Igel, Leiter des FKT-Forums Klinikenergie