Online-Seminar: Betreiberverantwortung für Hubschrauberlandestellen
Die Abwinde eines landenden oder startenden Hubschraubers könnten mit 70 bis 90 km/h selbst kleinste Gegenstände im Umfeld einer Landestelle zu Geschossen machen, offene Türen und Fenster zuschlagen, Scheiben zum Bersten oder gar Passanten zu Fall bringen. Dem gilt es mit strukturierten Maßnahmen und klaren Zuständigkeiten vorzubeugen:
Im Idealfall sorgen in den von den Rettungsdiensten angeflogenen Krankenhäusern Sachkundige, das heißt entsprechend ausgebildete, und dafür klar zuständige Personen für eine effektive Flug- und Patientensicherheit an Heliports. In Deutschland sind das nicht nur Genehmigte Landeplätze (GLP) nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes, sondern auch zahlreiche sogenannte Public Interest Sites (PIS), für die weniger strenge Vorgaben gelten.
Betreiberverantwortung bewusst ausüben
Markus Hüttner, Hubschrauberpilot der ADAC Luftrettung und Leiter des Bereichs Operational Training bei der ADAC HEMS Academy, erörterte beim FKT-Online-Seminar "Der Hubschrauber kommt! - Betreiberverantwortung für Hubschrauberlandestellen“ anhand zahlreicher konkreter Erlebnisse, untermauert zum Teil auch mit Aufnahmen aus dem Cockpit, wie die „gelben Engel“ Landeanflüge und Starts erleben. Dass sich Landestellenbetreiber ihrer Verantwortung und der von ihrer Landestelle ausgehenden Risiken bewusst sind und entsprechende Vorsorge treffen, kann für sie und ihre Patienten sowie für das Krankenhauspersonal, Patienten und Passanten am Boden lebensrettend sein.
Lose Gegenstände und unbedarfte Passanten
Vor allem lose Gegenstände und Passanten im Umfeld der Landestelle lassen die Alarmglocken der Luftretter schrillen. Landestellen sollten daher regelmäßig, beispielsweise bei einem morgendlichen Kontrollrundgang, auf lose Gegenstände hin abgesucht werden – von einer Sachkundigen Person mit entsprechend geschultem Blick. Aufgabe dieser Sachkundigen Personen ist es außerdem, die Landestelle rechtzeitig vor Eintreffen eines Rettungsfluges zu sichern, das heißt in erster Linie auch Passanten auf die Gefahren durch den in Kürze eintreffenden Heli hinzuweisen, eventuell Wege abzusperren und dafür zu sorgen, dass Türen und Fenster im Umfeld der Landestelle geschlossen sind – auch Türen von Fahrzeugen, die bei einem unerwarteten Zuschlagen Quetschungen und andere Verletzungen verursachen können. Um Unfälle wie diese zu vermeiden, sollten Parkplätze mindestens 40 Meter von einer Hubschrauberlandestelle entfernt sein. Auch Baustellen im Umfeld eines Heliports gilt im Rahmen der Flugsicherheit besonderes Augenmerk. Planen, Folien, Planken oder gar größere, flächige Baustoffe könnten von den Rotoren aufgewirbelt und nicht nur zur Gefahr für Luftretter und Passanten, sondern vor allem auch für Bauarbeiter werden. Vorab festgelegte Kommunikationsketten und Prozesse sollten daher gewährleisten, dass Letztere rechtzeitig über einen Hubschrauberanflug informiert werden, um Arbeitsumgebungen sowie Materialien sichern, sowie die Gefahrenzone gegebenenfalls verlassen können.
Winterdienst ist besonders wichtig
Dem Winterdienst kommt am Heliport nicht nur wegen der Sturzgefahr durch Glätte, sondern auch im Sinne “loser Gegenstände” besondere Bedeutung zu. Eis- oder Schneebrocken können durch den Downwash dem Hubschrauber, seinen Insassen oder Passanten ernsthaften Schaden zufügen, aufgewirbelter Pulverschnee kann dem Piloten zudem die für den Landeanflug erforderliche Sicht rauben. Salzbasierte Streumittel haben am Heliport nichts zu suchen. Die korrosive Wirkung schadet den sensiblen Fluggeräten. Harnsäurebasierte Löschmittel sind hier das Mittel der Wahl.
Klare Zuständigkeiten und Vorgaben
Zunehmende Probleme bereiten den Luftrettern Drohnen von Hobbypiloten. Hilfreich seien hier entsprechende Regeln vonseiten der Krankenhäuser, die nur vorher angemeldete Drohnenflüge zulassen. Mit Aufnahmen aus dem Cockpit verdeutlichte Hüttner außerdem, wie schwer hohe Hindernisse bei Dunkelheit zu erkennen sind. Kräne aufwendiger als vorgeschrieben zu beleuchten, erleichtert den Piloten die Arbeit.
Für all diese Vorgaben sei es wichtig, den Bereich des Heliports klar zu definieren und dabei entsprechende An- und Abflugschneißen zu berücksichtigen. Nur so seien klare Schnittstellen zu anderen Arealen, unmissverständliche Zuständigkeiten und letztlich wirksame Prozesse möglich.
Unerlässlich seien, so Hüttner, darüber hinaus Betriebsanweisungen für das richtige Verhalten am Hubschrauber. Von den Rotoren – auch am Heck – geht Lebensgefahr aus. Auf keinen Fall sollten sich die Retter am Boden dem Hubschrauber von hinten nähern und immer erst den Blickkontakt zum Piloten suchen, bevor sie sich dem Hubschrauber nähern, um beim Ausladen des Patienten zu assistieren.
Auf die Erfahrung der Luftretter zurückgreifen
Dass eine Hubschrauberlandestelle mit Löschmitteln ausgerüstet sein muss, versteht sich von selbst. Für Diskussionen sorgte die Forderung, dass die Sachkundige Person mit Feuerwehrschutzausrüstung jederzeit für einen Löschangriff auf den Hubschrauber gewappnet sein und durch entsprechende Schulungen auch in der Lage sein sollte, Personen aus einem havarierten Hubschrauber zu befreien. Hüttner klärte auf, dass Art und Umfang der Ausstattung sowie die Anweisungen an das Sachkundige Personal stets den konkreten operativen Umständen und ggf. auch Witterungseinflüssen angepasst sein sollten.
Eine möglichst alle Risiken berücksichtigende Gefährdungsbeurteilung ergänzt durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen schaffen Sicherheit für Retter am Boden und in der Luft, für Patienten und Passanten. Gerne steht die ADAC Luftrettung mit ihrer speziellen Erfahrung zum Austausch bereit. Informationsmaterial erhalten Sie unter: https://luftrettung.adac.de/flugsicherheit/
Darüber hinaus bietet die ADAC HEMS Academy tiefergehende Eintages-Seminare zum Thema Betreiberverantwortung für Hubschrauberlandestellen an: https://hemsacademy.adac.de/kurstermine-und-anmeldung/
Maria Thalmayr
> FKT-Mitglieder finden hier die Aufzeichnung und die Präsentation