Jährlicher Nachhaltigkeitsbericht: Chance und Herausforderung

Ab 2024 besteht für alle Betriebe in Europa mit mehr als 250 Beschäftigten und 40 Mio. Euro Jahresumsatz die Pflicht, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Rechtliche Grundlage dafür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), deren genaue Ausgestaltung noch in einen entsprechenden Berichtsrahmen umgesetzt werden muss. Der Referenzrahmen der CSRD leitet sich aus den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN) ab. Mit diesen Sustainable Developement Goals (SDG) haben sich die UN-Mitgliedsstaaten Ziele zur Transformation unserer Welt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gegeben und diese in insgesamt 169 Unterziele aufgedröselt.

Gerade für Krankenhäuser ergeben sich hier viele Handlungsfelder, beginnend bei besseren Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter bis hin zum ressourcenschonenden Wirtschaften. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) als vom Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung initiierter branchenübergreifender Transparenzstandard unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen bietet ein passendes Werkzeug für die ganzheitliche Befassung mit dem Thema Nachhaltigkeit.