Gefma und FKT erarbeiten Richtlinien zum KRITIS-Dachgesetz: Mit konkreten Vorgaben legal Compliance schaffen
In enger Zusammenarbeit des Deutschen Verbandes für Facility Management Gefma und der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. (FKT) werden praxisgerechte Handlungsvorgaben erarbeitet, die gerade auch den Schutz und die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur im Gesundheitswesen nachhaltig stärken.
Ende September kamen in Berlin Vertreter des Deutschen Verbandes für Facility Management Gefma und der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. (FKT) zu einem Austausch zusammen. Im Mittelpunkt stand das KRITIS-Dachgesetz, das Anforderungen an den Schutz kritischer Infrastrukturen formuliert und in naher Zukunft auch für das Gesundheitswesen verbindlich wird.
Umsetzungsrichtlinien für abstrakte Vorgaben erarbeiten
Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken und Krankenhäuser sind in besonderem Maße auf eine stabile und geschützte Infrastruktur angewiesen. Strom, Wärme, Kälte sowie Klima- und Lüftungstechnik sind Grundpfeiler für einen kontinuierlichen Betrieb. Ein Ausfall dieser Systeme hat unmittelbare Folgen für die Patientenversorgung und die Betriebssicherheit. Das KRITIS-Dachgesetz definiert jedoch nur übergeordnete Anforderungen für das Sicherheitsmanagement kritischer Infrastrukturen. Ziel von Gefma und FKT ist es, diese sehr allgemein gehaltenen, abstrakten gesetzlichen Vorgaben so aufzubereiten, dass sie für Betreiber von Gesundheitseinrichtungen verständlich und praxisnah umsetzbar sind.
Konkrete Maßnahmen beschreiben
Die geplanten Richtlinien werden konkrete Maßnahmen beschreiben, die sowohl technische als auch organisatorische Aspekte umfassen. Dazu gehören unter anderem:
- Absicherung der Energieversorgung durch redundante Systeme und Notstromlösungen, um Ausfälle zu vermeiden.
- Sicherstellung von Klima- und Lüftungsbedingungen, die den Betrieb medizinischer Geräte und die Versorgung von Patienten gewährleisten.
- Brandschutzmaßnahmen mit Früherkennung, automatisierten Löschsystemen und baulicher Trennung kritischer Bereiche.
- Physische Sicherheit durch Zutrittskontrollen, Überwachungssysteme und klare Regelungen zum Schutz sensibler Technikräume.
- Notfall- und Wiederanlaufkonzepte, die den Betrieb auch in Krisensituationen strukturiert aufrechterhalten.
- Regelmäßige Wartung und Tests, um sicherzustellen, dass Systeme und Prozesse im Ernstfall zuverlässig funktionieren.
- Cybersicherheit für vernetzte Gebäudetechnik.
Mit diesen Maßnahmen sollen die Betreiber von Gesundheitseinrichtungen in die Lage versetzt werden, die gesetzlichen Anforderungen nicht nur formal zu erfüllen, sondern in der Praxis wirksam umzusetzen.
Ein Whitepaper zur Orientierung
Als erster Schritt wird ein Whitepaper erstellt, das die Grundlagen, Ziele und Mindestanforderungen beschreibt. Dieses dient als Orientierungsrahmen für die weiteren Arbeiten. Darauf aufbauend werden detaillierte Richtlinien entwickelt, die auf die spezifischen Gegebenheiten in Gesundheitseinrichtungen zugeschnitten sind.
Die Richtlinien richten sich anVerantwortliche in Gesundheitseinrichtungen, die für den Betrieb und die Sicherheit der technischen Infrastruktur zuständig sind. Sie sollen als praxisnahe Hilfestellung dienen, um die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes strukturiert und nachvollziehbar umzusetzen. Mit dem Auftaktgespräch in Berlin wurde ein wichtiger Schritt eingeleitet, um Betreiber von Gesundheitseinrichtungen frühzeitig auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten.
Gerhard Link, Leiter des FKT-Projektes Sicherheit im Gesundheitswesen