Energiepreisbremse: Krankenhäuser werden eklatant weniger entlastet als die Industrie

Weil Krankenhäuser in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden sie beim Strom um 19 Prozent und beim Gas um (vorübergehend) 7 Prozent weniger entlastet als die Industrie.

Bei der Strom- und Gaspreisbremse wird zwischen abnahmeschwächeren und abnahmestarken Verbrauchern unterschieden. Die Preise der „Kleinen“ werden auf den Brutto-Preis inkl. aller Abgaben und Umsatzsteuer, die der „Großen“ auf den reinen Energiepreis „eingebremst“. Die Großen sind in der Regel zum Vorsteuerabzug berechtigt Krankenhäuser nicht. So entsteht eine Ungleichbehandlung, die vom Gesetzeber so eigentlich nicht gewollt sein kann. Dazu ein Beispiel:

  • Ein Industrieunternehmen mit einem Stromverbrauch von 20 GWh/a (was an dieser Stelle 70% des 2021er Verbrauchs entsprechen soll) zahlt auf den reinen Energiepreis (nach Vorsteuerabzug) € 2.6 Mio. Euro.
  • Ein Krankenhaus mit einem Stromverbrauch von 20 GWh/a (was an dieser Stelle 70% des 2021er Verbrauchs entsprechen soll) zahlt auf den reinen Energiepreis zzgl. Umsatzsteuer (mangels Vorsteuerabzug) € 3.094 Mio. Euro.
  • Differenz: 494.000 Euro

Versehentliche Schlechterstellung oder gewollter Nachteil?

Der Präsident der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. (FKT), Horst Träger, kann diese Schlechterstellung von Krankenhäusern nur schwer nachvollziehen. Denn: „Krankenhäuser leiden in besonderem Maße unter den (noch immer) hohen Energiepreisen. Der Gesetzgeber hat Krankenhäuser unabhängig von deren Bezugsmengen in die Entlastungsklasse der Großverbraucher eingruppiert, bei der die Preisbremse auf den „nackten“ Energiepreis ohne Steuern, Abgaben, Entgelten und Umlagen wirkt. Zwar führt das unterm Strich zu einer höheren Entlastung der Krankenhäuser, als wenn diese in die Gruppe der Kleinverbraucher eingestuft worden wären, aber weil Krankenhäuser, im Gegensatz zu Industrieunternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zahlen sie mehr als ein Industrieunternehmen mit vergleichbarem Stromverbrauch.“

„Ob der Gesetzgeber diesen Umstand gesehen und die Entlastungsregelungen ganz bewusst zum Nachteil der Krankenhäuser formuliert hat, oder ob es sich um eine versehentliche Schlechterstellung handelt, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. In jedem Fall ist es jedoch so, dass Krankenhäuser trotz Preisbremse bei gleichem Stromverbrauch höhere Kosten stemmen müssen als Industrieunternehmen“, ergänzt Oliver Staff vom FKT-Forum Klinikenergie.

„Natürlich sind die Krankenhausbetreiber nicht undankbar für die direkten (eigene Energiekosten) und indirekten (z.B. bei eingekauften Leistungen wie Wäscherei und Catering) Entlastungen. Dennoch sollte die im Vergleich zur Industrie geringere Energiepreisbremse nachgebessert werden“, fordert Träger.

Maria Thalmayr