Änderung der Baustellenverordnung ab 1.4.: Was ist neu?

Ab 1. April 2023 gilt in Deutschland eine überarbeitete Baustellenverordnung (BaustellV). Die Anpassung wurde nötig, da die bisherige Fassung nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht vollumfänglich den Vorgaben der EU-Richtlinie 92/57/EWG entsprach.

„Die Änderungen sind nicht umfangreich, an einigen Stellen aber wesentlich. Zum Beispiel gilt die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente nicht mehr. Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind, gilt dies zukünftig schon als besonders gefährliche Arbeit“, erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist, wurde eine neue Informationspflicht des Bauherrn in die BaustellV aufgenommen. Wenn die Dauer der Arbeiten umfangreicher ist oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden sollen, hat nun der Bauherr den Arbeitgeber über diejenigen Umstände auf dem Gelände zu unterrichten, die sonst, bei Anwesenheit mehrerer Arbeitgeber, in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzubeziehen wären.

Mehr Informationen finden Sie hier: BMAS - Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung