Frage:

Frage: Wenn sich Verdachtsfälle oder bestätigte Fälle mit SARS-CoV-2 im Krankenhaus befinden und die Lüftungsanlagen ausgeschaltet, bzw. auf Unterdruck geschaltet werden oder in einzelnen Patientenzimmern Lüftungsaus- und -einlässe abgeklebt werden, müssen dann im Anschluss bei Freiwerden des Zimmers die Lüftungsauslässe bzw. komplett die Anlagen mit sämtlichen Kanälen desinfiziert werden?

Antwort: Bei Entlassung des Patienten sollen im betroffenen Zimmer Maßnahmen entsprechend den Vorgaben für das Vorliegen einer Isolationspflicht ergriffen werden. Dies würde üblicherweise die Desinfektion aller Oberflächen in diesem Fall inkl. Lüftungsaus- und -einlässe bedeuten. Zuluftsysteme stellen hier kein Problem dar, da nicht davon auszugehen ist, dass der Virus gegen die Luftströmung ankommt und so das Lüftungssystem kontaminieren könnte. Für Lüftungsanlagen im Umluftbetrieb wäre das Mittel der Wahl sicher ein Abkleben zumindest der Abluftöffnungen, um eine eventuelle Kontamination des Lüftungssystems zuverlässig zu vermeiden. Für eine komplette Desinfektion des Lüftungssystems nach abgestellter Lüftung und Desinfektion des Zimmers bei Entlassung des Patienten wird derzeit keine Veranlassung gesehen.